Statistik zum Pflegebedarf
Jeder Deutsche benötigt im Durchschnitt 100 Kalendermonate Pflege. Jeder 3. Deutsche verbringt seinen letzten Lebensabschnitt im Heim. Jeder 2. Deutsche leidet ab dem 85. Lebensjahr an Demenz. Niemand weiß, ob er in hohem Alter gesund sterben darf oder vor seinem endgültigen Abschied noch eigenen Pflegebedarf erlebt. Besonders offen sind Dauer und Intensität des konkreten Pflegebedarfs.
Deckung eigener Alterskosten
Die Alterseinkünfte sind bei sorgfältiger Lebensführung in gesunden Tagen meist auskömmlich. Bei ernsthaftem Pflegebedarf hingegen übersteigen die selbst zu tragenden Alterskosten oft die Alterseinkünfte um das mehrfache. Der Pflegebedürftige muss neben seinem Einkommen auch sein Vermögen verbrauchen wie etwa Bankguthaben, Aktien, Wertpapiere, sonstiges Vermögen – etwa eine Mietwohnung etc.
Alterskosten und Schonvermögen
Unantastbares Schonvermögen sind 2.600 € Geldvermögen und selbstgenutztes Wohneigentum. Solange der eigene angemessene Wohnraum (Eigentumswohnung oder Wohnhaus) selbst genutzt wird bleibt dieser Schonvermögen. Der Sonderschutz entfällt bei Ende der eigenen Nutzung – selten bei gleichzeitigem Heimaufenthalt beider Partner aber oft ab Heimunterbringung des überlebenden Partners.
Sozialstatus der Senioren
Seit Jahrzehnten wächst die Kluft zwischen den üblichen Alterseinkünften und den üblichen Alterskosten von unselbständig tätigen Arbeitnehmern. Auch der lebenslang Top- Angestellte vermag seine Selbstbeteiligung bei intensiver Pflege meist nicht mehr aus seinen gesetzlichen Alterseinkünften zu tragen.
Staat als Kostentreiber
Die für derartige Sozialentwicklung verantwortliche Politik sieht sich bis Heute nicht veranlasst, die Kluft zu verringern. Statt Reduzierung der Kosten ist man in Berlin auch derzeit ernsthaft bemüht um weitere massive Kostensteigerungen durch weitere Auflagen für Altersheime wie etwa das gesetzliche Gebot für Altersheime als Standardlösung. Proteste hiergegen sind nicht hörbar.
Vermögensplanung von Senioren eröffnet dem Vermögen sichere Wege für den Eigenbedarf und zu den Vermögensnachfolgern mit Schutz vor überhöhten Alterskosten. Einige besonders wichtige Möglichkeiten zum Vermögensschutz werden nachfolgend kurz dargestellt:
Schenkung als Schutz vor Alterskosten
Rechtzeitige Schenkung an den Wunschnachfolger schützt das Vermögen vor dem Verzehr durch eigene Alterskosten. Rechtzeitig war die Schenkung, welche 10 Jahre vor Beginn der Bedürftigkeit des Schenkers vollzogen worden war.
Testament als Schutz vor Alterskosten
Bei Eheleuten weit verbreitet ist das „Berliner Testament“ mit Alleinerbschaft für den Überlebenden beim 1. Todesfall und Schlusserbschaft für die Kinder beim 2. Todesfall. Auf diesem üblichen Weg steht neben dem eigenen Vermögen des Überlebenden auch das gesamte Vermögen des zuerst Verstorbenen bereit zum Verbrauch für Alterskosten der Witwe bzw. des Witwers. Auch der Sonderschutz für angemessenen eigenen Wohnraum als Schonvermögen (siehe oben) entfällt. Auch dieser wird voll verwertet ab Heimaufenthalt des überlebenden Partners. Hier sind die Kinder enterbt beim 1. Tod und beim 2. Todesfall ist das Erbe oft verbraucht durch den Überlebenden. Nicht das „Berliner Testaments“, sondern einer der Erbschaftspläne mit Immobilienschutz für die ganze Familie dient hier recht gut der Aufgabe „Vermögensschutz vor Alterskosten“.
Immobilienschutz vor Alterskosten
Bei der Bewertung des Vermögens ergibt sich bei Alleineigentum jeweils der volle Verkehrswert. Bei kluger Verflechtung des Immobilieneigentums reduziert sich der Wert des verflochtenen Miteigentums der einzelnen Personen erheblich auch bei der Heranziehung für Alterskosten.
Wingert & Kollegen
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